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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 1-, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institur für deutsche Philologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Nibelungenlied - Höfischer vs. heroischer Code - Der Sachsenkrieg (Str. 139-264)1 Beim Sachsenkrieg sehen wir eine rechtlich in sich geschlossene, in gewissen Punkten typische, in gewissen Punkten atypische Fehde als Rechtsform des Mittelalters vor uns.2 Es ergeht eine formelle Fehdeansage seitens der Sachsen und Dänen an Gunther, als Grund für die Fehde wird zwar nur angegeben,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: 1-, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institur für deutsche Philologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Nibelungenlied - Höfischer vs. heroischer Code - Der Sachsenkrieg (Str. 139-264)1 Beim Sachsenkrieg sehen wir eine rechtlich in sich geschlossene, in gewissen Punkten typische, in gewissen Punkten atypische Fehde als Rechtsform des Mittelalters vor uns.2 Es ergeht eine formelle Fehdeansage seitens der Sachsen und Dänen an Gunther, als Grund für die Fehde wird zwar nur angegeben, daß Gunther den Zorn der Könige erregt habe (vgl. 144,1), dieser fehlende Fehdegrund gibt aber noch keinen Anlaß von "unreglementierten Formen von Gewalt" zu sprechen, die nur Sîvrit als Vertreter solcher Gewalt antworten könne, wie CZERWINSKI meint.3 Das der Fehdegrund nicht genannt wird, heißt noch nicht, daß es keinen gibt. Jedenfalls schlägt Gunther die Möglichkeit des Verhandelns, die ihm geboten wird (146,1), aus und beruft den Kriegsrat ein, der aus seinen "friwenden" besteht, also seinen "Freunden", was hier meint, seinen Vasallen und Verwandten, den Angehörigen seines Hofes, die verpflichtet sind, ihm, dem Befehdeten, beizustehen. [...] _____ 1 Strophen des Nibelungenliedes werden zitiert nach: [Roswitha Wisniewski (Hrsg.)], Das Nibelungenlied. Nach der Ausgabe von Karl Bartsch herausgegeben von Helmut de Boor, Mannheim: Brockhaus 22., rev. u. von Roswitha Wisniewski erg. Aufl. 1988. Die Zitate erfolgen nach Strophe und Zeile im fortlaufenden Text in runden Klammern. 2 Zur Fehde und ihren rechtlichen und historischen Implikationen vgl. ADALBERT ERLER (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Berlin: Schmidt 1971ff, Bd.1, Sp.1083ff. Hierauf stütze ich mich im folgenden. 3 Vgl. PETER CZERWINSKI, Das Nibelungenlied. Widersprüche höfischer Gewaltreglementierung, in: Winfried Frey u.a. (Hrsg.), Einführung in die deutsche Literatur