Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, , Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit werden das sog. Heimfallsrecht nach österreichischer Rechtssprechung sowie der Honoraranspruch an Genealogen behandelt. Der Tod eines physischen Person, also im allgemeinen Sprach- gebrauch, eines „Menschen“, ist sozusagen ein Ereignis, welches mit einer gewissen, allerdings sehr hohen Wahrscheinlichkeit nach Ablauf einer bestimmten Zeit eintreten wird. Von dieser Annahme geht jeder Gesetzgeber aus, obwohl bei logisch-mathematischer Betrachtung keineswegs ausgeschlossen werden kann, daß nach der Geburt einer bestimmten Zahl von Menschen einmal ein Menschen geboren wird, der eben nicht mehr stirbt. Mit Hilfe der Wahrscheinlichkeitsrechnung kann ein solches Ereignis berechnet werden; wobei natürlich der Zeitraum bis ein solches eintreten wird, ausnehmend groß ist. Daran dürfe auch das 2. Grundgesetz der Thermodynamik nichts ändern, welches aussagt, daß eine bestimmte Ordnung (der menschliche Körper) naturbedingt zerfällt: denn folgt man den Lehren bestimmter Religionen, wie der christlichen oder anderer Philosophien, die Körper und Geist als zwei von einander getrennte Erscheinungen betrachten, dann löst sich zwar der Körper auf, aber es bis jetzt noch nicht gelungen, mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen, ob der menschliche Geist diesen Zerfall überdauert. Ein Beweis dafür steht also noch aus. Dies als ungewöhnliche Einleitung zur folgenden juristischen Untersuchung.