Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Hochschule Aalen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist die rechtskritische Beleuchtung des Optionsmodells zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften im Rahmen des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes (KöMoG). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der angedachten Zielsetzung und inwieweit diese tatsächlich durch die Gesetzesneuerung erreicht werden kann. Zudem soll untersucht werden, für welche Unternehmen sich die Optierung aus steuerrechtlichen Gründen lohnt. Außerdem wird dargelegt, welche Voraussetzung antragstellende Gesellschaften zusätzlich zu den Antragsvoraussetzungen erfüllen müssen, um mögliche negative Konsequenzen wie die Aufdeckung aller stiller Reserven im Einbringungszeitpunkt zu vermeiden. Des Weiteren werden die Unsicherheiten herausgearbeitet, welche über Gesetzesauslegung und Rechtsprechung künftig geklärt werden müssen sowie die neuen Probleme, die mit Einführung des Optionsmodells in der Praxis aufkommen. Im Rahmen dieser Arbeit wird der Konflikt zwischen der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zur außersteuerlichen Sphäre bei Personengesellschaften und der alleinigen Existenz der Betriebssphäre bei optierenden Gesellschaften thematisiert. Wie wird §1a KStG ausgestaltet, um Gestaltungsspielräume und Profit Shifting zu vermeiden und inwieweit wird das Ziel mit den vorgenommenen Maßnahmen tatsächlich erreicht? Die Rechtsformneutralität ist in Deutschland, trotz verschiedener Gesetzesänderungen in der Vergangenheit, weiterhin nicht gegeben. Die Besteuerung der verschiedenen Rechtsformen wurde beispielsweise durch §34a, §35 EStG über die Jahre angeglichen. Es gibt jedoch weiterhin systematische Unterschiede. Diese sollen durch die Optierungsmöglichkeit von Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer ausgehebelt werden. Das Optionsmodell stellt die größte Veränderung im Unternehmenssteuerrecht seit Einführung der einheitlichen Körperschaftsteuer vor 100 Jahren dar. Ziel ist eine optimale Verbindung der außersteuerlichen Vorteile von Personengesellschaften mit den Besteuerungsvorteilen von Kapitalgesellschaften zu schaffen. Zudem sollen die Wettbewerbsbedingungen für nationale Unternehmen verbessert werden. Gerade globale Akteure in der Rechtsform der Personengesellschaften sollen durch dieses Optionsmodell entlastet werden, indem das allein in Deutschland existierende Konstrukt des Sonderbetriebsvermögens wegfällt und dadurch der internationale Handel erleichtert wird.