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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 P., Universität Osnabrück (Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Geistiges Eigentum und Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: EINFÜHRUNG TEIL 1: DER URHEBERRECHTLICHE BEGRIFF DES ORIGINALS A. DER ORIGINALBEGRIFF IN DER RECHTSORDNUNG I. Die rechtliche Relevanz der Begriffsbestimmung II. Die tatsächliche Relevanz der Begriffsbestimmung III. Zur Abgrenzung von vermeintlichen Synonymen IV. Zur Einheitlichkeit des Originalbegriffs im UrhG B. DER ORIGINALBEGRIFF -…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 P., Universität Osnabrück (Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Geistiges Eigentum und Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: EINFÜHRUNG TEIL 1: DER URHEBERRECHTLICHE BEGRIFF DES ORIGINALS A. DER ORIGINALBEGRIFF IN DER RECHTSORDNUNG I. Die rechtliche Relevanz der Begriffsbestimmung II. Die tatsächliche Relevanz der Begriffsbestimmung III. Zur Abgrenzung von vermeintlichen Synonymen IV. Zur Einheitlichkeit des Originalbegriffs im UrhG B. DER ORIGINALBEGRIFF - BISHERIGE DISKUSSION UND STATUS QUO I. Das Original in der bildenden Kunst 1. Das Unikat 2. Die Editionswerke a) Werk der bildenden Kunst b) Erstverkörperung und subjektive Anforderungen c) Eigenhändigkeit d) Auflagenprobleme II. Das Original in der analogen Fotografie 1. Lichtbildwerk a) Persönliche Schöpfung b) Individualität c) Gestaltungshöhe d) Zum Problem der Werkeigenschaft von Reproduktionsfotografien 2. Erstverkörperung und subjektive Anforderungen a) Das Negativ als Vororiginal b) Die Abzüge als Erstverkörperung (Vintage Prints und Reprints) 3. Eigenhändigkeit III. Das Original im Bereich sonstiger Werkarten C. DER EINSATZ DIGITALER TECHNOLOGIEN - QUO VADIS ORIGINAL? I. Digital bearbeitete und großformatig abgedruckte Digitalfotos 1. Zum tatsächlichen Arbeitsablauf 2. Die Digitalfotos als Originale a) Zur Werkeigenschaft der Digitalfotos (§ 2 I Nr. 5 UrhG) b) Die Digitalfotos als Erstverkörperung des Werkes 3. Die nach der Bearbeitung gespeicherte Bilddatei als Original 4. Die großformatigen Abzüge als Originale 5. Einzelfragen zu „Exhibition Copies“ und „Sicherheitsausdrucken“ II. Digitale Reproduktion bzw. Restaurierung analoger Werke III. Digitale Werke und Onlineausstellungen 1. Die auf dem ersten Datenträger gespeicherte Bilddatei als Original 2. Die Digitalkopien als Originale: Problemaufriss 3. Die Konsequenzen mangelnder Originalität der Digitalkopien 4. Lösungsansatz: Anerkennung aller Digitalkopien als Originale 5. Lösungsansatz: Anerkennung der Digitalkopien als Auflagenwerke a) Modifikation des subjektiven Elements bei der Erstverkörperung b) Autorisierung durch den Urheber und Auflagenbegrenzung c) Zur Richtlinienkonformität 6. Lösungsansatz: Verkehrsauffassung in Kunstkreisen 7. Zwischenergebnis TEIL 2: DIE AN DEN ORIGINALBEGRIFF ANKNÜPFENDEN RECHTSFOLGEN A. DAS FOLGERECHT DES § 26 URHG B. ORIGINALE VON WERKEN, §§ 114, 116 URHG C. VERÄUßERUNG DES ORIGINALS DES WERKES, § 44 URHG D. UNZULÄSSIGES ANBRINGEN DER URHEBERBEZEICHNUNG, § 107 URHG E. SONSTIGE RECHTSFOLGEN ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK