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Inhaltsangabe:Einleitung: Der deutsche Sozialstaat muss sich einem immer größer werdenden Kostendruck stellen. Durch die ansteigende Arbeitslosenquote und den steigenden Hilfebedarf im Versorgungssystem des Gesundheitswesens werden die Sozialhaushalte gefordert sein, auf die Situation mit kostendämpfenden und strukturverändernden Umbaumaßnahmen zu reagieren. Speziell die Kosten der Eingliederungshilfe werden als ein stark gewachsenes Finanzierungsproblem definiert, da sie durch eine zunehmende Nachfrage und steigende Fallzahlen kaum noch finanzierbar sind. Speziell der Abbau stationärer…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Der deutsche Sozialstaat muss sich einem immer größer werdenden Kostendruck stellen. Durch die ansteigende Arbeitslosenquote und den steigenden Hilfebedarf im Versorgungssystem des Gesundheitswesens werden die Sozialhaushalte gefordert sein, auf die Situation mit kostendämpfenden und strukturverändernden Umbaumaßnahmen zu reagieren. Speziell die Kosten der Eingliederungshilfe werden als ein stark gewachsenes Finanzierungsproblem definiert, da sie durch eine zunehmende Nachfrage und steigende Fallzahlen kaum noch finanzierbar sind. Speziell der Abbau stationärer Eingliederungshilfen und die Umsetzung des Grundsatzes ¿ambulant vor stationär¿ trägt die Hoffnung vieler Seiten, die Kosten der Eingliederungshilfe zu senken. Ein in diesem Zusammenhang beschriebenes ¿Reformgesetz¿ wurde in § 17 SGB IX mit dem Persönlichen Budget gesetzlich verankert. Seit dem 01.01.2008 hat somit jeder Mensch einen Rechtsanspruch seinen bedarfsbezogenen Geldbetrag direkt zu erhalten, um die erforderlichen Unterstützungsleistungen selbst auszuwählen und zu finanzieren. Durch die Einführung des Persönlichen Budgets soll unter fachlichen und finanziellen Aspekten geprüft werden, inwieweit Menschen, die bislang stationär betreut wurden, auch künftig im ambulant unterstützten Wohnen die benötigte Hilfe erfahren können. Durch den Ausbau ambulanter und offener Angebote sollen Alternativen zur Heimunterbringung entwickelt werden, um dem behinderten Menschen ein selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben im eigenen Wohnraum zu ermöglichen. Man erhofft sich außerdem, dass sich das Hilfesystem für behinderte Menschen dadurch weiterentwickelt und flexibilisiert, aber auch vor allem die Kosten der vollstationären Eingliederungshilfe somit immens gesenkt werden. Zurzeit liegt das Verhältnis von ambulanten Hilfen zu stationären Hilfen bei aktuell landesweit 40 : 60 %, welches sich zugunsten der ambulanter Hilfen durch die Einführung des Persönlichen Budgets verändern soll. Weg von dem Objekt der Fürsorge soll nun der behinderte Mensch kurzum mehr Selbstständigkeit durch das im Persönlichen Budget verankerte Wunsch- und Wahlrecht erhalten. Folglich bekommt man den Eindruck, dass alle Weichen gestellt sind, um durch das Persönliche Budget die vollstationäre Rehabilitation als ein Auslaufmodell erscheinen zu lassen. Unter diesem Aspekt kommt die Frage auf, was aber mit den Menschen passiert, die aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung und dem damit [...]

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