13,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Format: PDF

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Veranstaltung: Spezielle Pflegesituationen im Alter, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1995 besteht die soziale Pflegeversicherung als weiterer Pfeiler des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. Sie soll speziell die Situation dementiell Erkrankter in der Pflegeversicherung, als so genannte „Personen mit erheblich eingeschränkter…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Veranstaltung: Spezielle Pflegesituationen im Alter, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1995 besteht die soziale Pflegeversicherung als weiterer Pfeiler des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. Sie soll speziell die Situation dementiell Erkrankter in der Pflegeversicherung, als so genannte „Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ (im folgenden PEA) und die Veränderungen, die sich für diese Personen durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (im folgenden PNG) ergeben haben, beleuchten. Den theoretischen Rahmen bildet die Pflegeversicherung. Es wird die Frage beantwortet, welche Änderungen sich durch das PNG ergeben haben. Als Quellen wurden das Bundesministerium für Gesundheit (im folgenden BMG), Literatur in einschlägigen Zeitschriften zum Thema Pflegerecht und die Gesetzestexte gewählt. In der Konsequenz hat das PNG tatsächlich nur marginale Veränderungen geschaffen. Die erhoffte große, ganzheitliche Veränderung, vor allem in einer tatsächlichen Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes ist unterblieben. Sicher ist durch das PNG eine punktuelle Verbesserung erreicht worden. Doch hat der Gesetzgeber keineswegs in allen Punkten den Empfehlungen des Expertenbeirates Folge geleistet. Schon die Deklaration als Übergangsregelung - eine vom Gesetzgeber selbst gewählte Formulierung - zeigt dass keiner der Beteiligten mit dem Ergebnis dauerhaft zufrieden sein kann.