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Am 1. Juli 2008 trat das Pflegezeitgesetz in Kraft. Es wirft in der Personalpraxis zahlreiche bisher unbekannte Fragen auf. Die Autoren haben dies zum Anlass genommen, einen Leitfaden für den Umgang mit dem Pflegezeitgesetz zu erstellen. Neben Ausführungen über die kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei Akut-Ereignissen werden die Pflegezeit im engeren Sinne, der besondere Kündigungsschutz bei Pflegezeit sowie die befristete Einstellung einer Vertretungskraft nach den Maßgaben des Gesetzes erläutert. Ferner werden die sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Pflegezeit behandelt. Auch auf die…mehr

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Produktbeschreibung
Am 1. Juli 2008 trat das Pflegezeitgesetz in Kraft. Es wirft in der Personalpraxis zahlreiche bisher unbekannte Fragen auf. Die Autoren haben dies zum Anlass genommen, einen Leitfaden für den Umgang mit dem Pflegezeitgesetz zu erstellen. Neben Ausführungen über die kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei Akut-Ereignissen werden die Pflegezeit im engeren Sinne, der besondere Kündigungsschutz bei Pflegezeit sowie die befristete Einstellung einer Vertretungskraft nach den Maßgaben des Gesetzes erläutert. Ferner werden die sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Pflegezeit behandelt. Auch auf die mit der Thematik verbundenen betriebsverfassungsrechtlichen Aspekte wird eingegangen. Das Werk dient als ideale erste Orientierung in diesem neuen Rechtsbereich.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Rechtsanwalt Dr. jur. Sebastian Jean Georges Hopfner, Jahrgang 1973, ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und leitet dort die Rechtsabteilung. Hopfner hat zu einem betriebsrentenrechtlichen Thema promoviert und vertrat von 1999 bis 2008 die Interessen der Versicherungswirtschaft im Ausschuss für betriebliche Altersversorgung der BDA. Hopfner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, Ausbilder im Rahmen der Fachanwaltsausbildung im Bereich Arbeitsrecht und bekleidet verschiedene Positionen in den Bereichen Recht, Bildung und Wirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene. Seine in der Fachliteratur vertretenen Rechtsauffassungen werden in zahlreichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zitiert. Ylva Zimmermann hat in München Jura studiert und arbeitet seit 2001 als Referentin in der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV). Schwerpunktmäßig beschäftigt sie sich dort mit den Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht, Altersteilzeit, Elternzeit und Pflegezeit. Sie arbeitet außerdem als Dozentin im Bereich Jugend- und Auszubildendenvertretung und in anderen arbeits- und sozialrechtlichen Rechtsbereichen für die Deutsche Versicherungsakademie (DVA). Als Autorin für den Verlag Versicherungswirtschaft (VVW) hat sie bereits an Werken über die Altersteilzeit und die Pflegezeit mitgewirkt. Ferner ist sie als ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht München tätig. Jerom Konradi: Der Autor studierte bis 2005 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Zuvor und während seines Studiums war er über 9 Jahre lang für einen bedeutenden Unfallversicherungsträger tätig. Der Autor absolvierte 2007 das zweite juristische Staatsexamen und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig. Zugleich promoviert er im Regressrecht bei Prof. Boecken an der Universität Konstanz. Bis Anfang des Jahres 2010 arbeitete er unter anderem als freier (wissenschaftlicher) Mitarbeiter für den Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland. Der Autor ist seit 2010 Partner der Kanzlei BUSSE Rechtsanwälte in München (www.busselaw.de). Dort ist er bereits seit seiner Referendarzeit ab 2005 und seit 2007 als Rechtsanwalt tätig. Der Autor veröffentlichte zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze, einige Urteilsanmerkungen, ist Co-Autor von Leitfäden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bzw. zum Pflegezeitgesetz sowie Mit-Kommentator der Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft.