Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 2,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die transformatorische Entwicklung Ungarns galt nach der Auflösung der Sowjetunion und der damit einhergehenden Aufhebung des Warschauer Vertrags im Juli 1991 als vorbildlich. Somit wurde Ungarn im Jahr 2003 von vielen Transformationsforschern wie Merkel et al. als konsolidierte und rechtsstaatliche Demokratie bezeichnet und am 1. Mai 2004 als Mitgliedsstaat in die EU aufgenommen. Zwei wesentliche Indizien aus der jüngeren Vergangenheit werfen jedoch die Frage auf, ob sich der Status einer rechtsstaatlichen Demokratie in Ungarn im Jahr 2015 halten lässt. Zum einen hat sich bei den ungarischen Wahlen im Jahr 2010 eine neue Regierungskonstellation herausgestellt, die unter Viktor Orbán mit seinem rechts-konservativen Parteienbündnis der FIDESZ-KDNP die Zweidrittelmehrheit im Parlament stellen konnte und sich somit die Möglichkeit bot, im Jahr 2011 ohne das Mitwirken der Oppositionsparteien eine neue Verfassung zu bearbeiten und zu verabschieden. Die Ankündigung einer neuen Verfassung brachte als Reaktion zehntausende Demonstranten auf die Straße. Diese trat im Januar 2012 in Kraft. Zahlreiche Änderungen zur vorherigen Verfassung, wie beispielsweise das Wahlgesetz und insbesondere die Wahl der Verfassungsrichter, lassen sich feststellen. Besonders letztere lässt auf Defizite in der Gewaltenteilung schließen, da die Zweidrittelmehrheit der Orbán-Administration - ohne Einbindung der Opposition - die Richter nach eigener Fasson ernennen konnte. Zum anderen verabschiedete die Regierung Orbán zwischen 2010 und 2015 umstrittene Gesetze, wie das Mediengesetz, aber vollzog auch Maßnahmen gegen Nichtregierungsorganisationen und betrieb Vetternwirtschaft. Folglich machen sich bei Länderuntersuchungen von Freedom House und des Bertelsmann Transformationsindexes hinsichtlich Ungarn in diesem Zeitraum negative Tendenzen bemerkbar. Somit wird die Frage aufgeworfen, ob der gegenwärtige Status Ungarns wegen der genannten Veränderungen nicht bereits den Status einer liberalen rechtsstaatlichen Demokratie verloren hat, ohne dabei zu einer Autokratie geworden zu sein. Diese Frage lässt sich mit dem Konzept der embedded democracy bearbeiten, da es hilft, Mischformen, nämlich defekte Demokratien im Spektrum politischer Systeme zu bestimmen.
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