Einige Besonderheiten des Wettbewerbsrechts, zu denen etwa die Rule of Reason, die Immanenztheorie, das Fehlen eines allgemeinen Diskriminierungsverbots und (nach Ansicht des Verf.) auch die von Galbraith entwickelte Theorie der "Countervailing Power" gehören, verdeutl ichen in unterschiedlicher Weise das Phänomen, dass sich gewisse Wettbewerbsbeschränkungen für einen optimalen Wettbewerb zuweilen auch als nützlich oder gar notwendig erweisen und daher im Ergebnis zu akzeptieren sind. Dieses bislang (z.B. durch die Immanenztheorie) eher beobachtete als erklärte Phänomen wird durch das hier vorgestellte "Prinzip des Vorrangs der Wettbewerbsermöglichung" konstitutiv begründet. Das Prinzip wird auf induktivem Weg aus verschiedenen Konstellationen des Kartellrechts entwickelt, in deduktiver Ableitung sowie aus verfassungsrechtlicher Sicht bestätigt und durch Tatbestandsmerkmale konkretisiert.
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