Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,7, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Das Prinzipat, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Vordergrund dieser Arbeit steht das Wesen des Prinzipats und damit die durch Octavian, den späteren Kaiser Augustus, geschaffenen verfassungsrechtlichen Strukturen des Römischen Imperiums. Von besonderem Interesse ist dabei das Zusammenspiel zwischen der alten republikanischen Tradition mit neuen monarchistischen Elementen. Wie ein kurzer Blick auf die historischen Entstehungsumstände zeigen wird, war die Genese des neuen Herrschaftssystems kein akribisch geplanter Akt, sondern die Summe situationsbedingter Entscheidungen. Der Begriff des Prinzipats wurde vor allem durch Theodor Mommsen und seine staatsrechtlichen Untersuchungen geprägt. Auch wenn dessen Arbeit in vielerlei Hinsicht immer noch aktuell ist, wird sie von der aktuellen Forschung in manchen Aspekten auch infrage gestellt. So etwa Mommsens Charakterisierung des Prinzipats als „Dyarchie“, mit Senat und Princeps als mehr oder weniger gleichberechtigten Vertretern des Staates. Heute zweifelt kaum noch jemand an der dominierenden Machstellung des römischen Caesars, von dem sich später der deutsche Kaisertitel herleitete. Nachdem die grundlegenden Elemente des Prinzipats während seiner Entstehung unter Augustus um die Zeitenwende aufgezeigt wurden, sollen die ursprünglichen Strukturen mit einigen ausgewählten Aspekten aus der Zeit der Severer verglichen werden (193 – 235 n.Chr.). Dabei wird es erstens um die staatliche Bedeutung des Militärs gehen und zweitens soll überblicksartig das Verhältnis zwischen Princeps, Senat und Gesellschaft thematisiert werden. Erst dieser Vergleich zwischen der Gründungsphase und der Abenddämmerung des Prinzipats offenbart, ob und wie weit es sich über einen Zeitraum von etwa 250 Jahren verändert hat.