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Studienarbeit aus dem Jahr 1991 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: zwei (gut), Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Institut für Geschichte des Mittelalters), Veranstaltung: Proseminar zur Geschichte des Mittelalters, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Privilegium minus, die erste schriftliche Belehnungsurkunde eines deutschen Königs; gilt als eines der bedeutendsten Dokumente der mittelalterlichen Geschichte Deutschlands. Mit dem lateinischen Begriff "privilegium minus" (= "der kleine Vorteil") bezeichnet die historische Forschung…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1991 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: zwei (gut), Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Institut für Geschichte des Mittelalters), Veranstaltung: Proseminar zur Geschichte des Mittelalters, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Privilegium minus, die erste schriftliche Belehnungsurkunde eines deutschen Königs; gilt als eines der bedeutendsten Dokumente der mittelalterlichen Geschichte Deutschlands. Mit dem lateinischen Begriff "privilegium minus" (= "der kleine Vorteil") bezeichnet die historische Forschung jene Urkunde, mit der im Jahre 1156 die rechtsförmliche Umwandlung der bisherigen Markgrafschaft Österreich in ein Herzogtum vollzogen und der fast zwanzigjährige Streit um das Herzogtum Bayern zwischen Welfen und Babenbergern beendet wurde. Der Konflikt hatte 1137 nach dem Tod Kaiser Lothars von Supplinburg seinen Ausgangspunkt genommen. Neunzehn Jahre später verzichtete der Babenberger Heinrich Jasomirgott zugunsten Heinrichs des Löwen, des mächtigen Herzogs von Sachsen; auf das Land Bayern. Darüber berichtet H. Jasomirgotts Bruder, Reichsbischof Otto von Freising; in seiner "Gesta Frederici seu rectius cronica." Er war bei den Verhandlungen zwischen seinen Verwandten als Vermittler tätig. Der Terminus "Privilegium minus" wurde für diese Urkunde gewählt, um sie gegenüber ihrer im 14. Jahrhundert erstellten Fälschung, die "privilegium maius" genannt wird, abzugrenzen. Häufig werden die beiden Diplome in der historischen Forschung auch als "kleiner" bzw. "großer" österreichischer Freiheitsbrief bezeichnet oder einfach als "Freibrief", da damit der Grundstein für die künftige staatliche Selbständigkeit Österreichs gelegt wurde. Die Falsifikation, die erweiterte Rechte für den Belehnten enthielt; wurde wohl von Herzog Rudolf IV. von Habsburg in Auftrag gegeben als Reaktion auf die "Goldene Bulle" Kaiser Karls IV.; in der die Rechte der Habsburger zugunsten Luxemburgs übergangen wurden. Die Originalurkunde des Privilegium minus verschwand zu dieser Zeit spurlos. Das ungewöhnliche Faktum, dass bereits unter der Regierungszeit Friedrich Barbarossas (1152-1190), also noch vor Beginn des "Urkundenzeitalters", ein rechtsgültiges Dokument über eine Belehnung ausgestellt wurde; die damit verbundenen ungewöhnlich großen Vorrechte des Belehnten; das Verschwinden des Originals des P.m. im Zusammenhang mit seiner lange Zeit für authentisch gehaltenen Fälschung unter Rudolf IV. von Habsburg; all diese Aspekte führten in der Forschung zu einer langwierigen, kontroversen Diskussion, die bis ins 20. Jahrhundert hinein fortdauerte und die auch Gegenstand der vorliegenden Abhandlung ist.

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