War die Freiheit in der Antike selbst in der Polis ein Privileg weniger (und der spoudaios des Aristoteles das Vorbild des Tugendhaften und Freien das Ideal einer Ausnahme), so wurde sie in der Neuzeit zu einem jedem Menschen zustehenden Gut, das sich unter zwei Gesichtspunkten darstellen lässt. Einmal als Freiheit des Willens und im zweiten als Handlungsfreiheit. 1 Willensfreiheit behandelt die Frage der Autonomie der Entscheidung, Freiheit des Handelns die Frage der faktischen Entscheidungs-Möglichkeit. In beiden Aspekten nehmen wir uns als Subjekt / als Person wahr. Es ist die Freiheit, in der sich die Person als Subjekt in der Wahrnehmung eines Selbstbewusstseins autorisiert sieht. Diese Wahrnehmung als entscheidendes und handelndes Ich in einem Selbstbewusstsein kollidiert nun gerade unter dem Aspekt der Freiheit mit einem wesentlichem Paradigma unseres empirisch naturwissenschaftlichen Weltbildes.
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