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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim, früher: Berufsakademie Heidenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen wie etwa einem individuellen Anschreiben und einem lückenlosen Lebenslauf zur eigenen Person, gilt in den meisten Unternehmen das Arbeitszeugnis nach wie vor als eine voraussetzende, allemal wünschenswerte Anlage. Auch wenn bei der Auswahl der Bewerber mehrere Faktoren berücksichtig werden, kann das Arbeitszeugnis das Gesamtbild des potenziellen Mitarbeiters beeinflussen –…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim, früher: Berufsakademie Heidenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen wie etwa einem individuellen Anschreiben und einem lückenlosen Lebenslauf zur eigenen Person, gilt in den meisten Unternehmen das Arbeitszeugnis nach wie vor als eine voraussetzende, allemal wünschenswerte Anlage. Auch wenn bei der Auswahl der Bewerber mehrere Faktoren berücksichtig werden, kann das Arbeitszeugnis das Gesamtbild des potenziellen Mitarbeiters beeinflussen – sowohl positiv als auch negativ. Allerdings gerät das qualifizierte Arbeitszeugnis v.a. bei jüngeren Arbeitgebern vermehrt in Verruf und wird zunehmend als wenig aussagekräftig wahrgenommen. Um dieser Behauptung näher auf den Grund zu gehen hat sich die vorliegende Arbeit zum Ziel gesetzt, den Aspekt der aktuellen Praxisrelevanz des qualifizierten Arbeitszeugnisses aus Sicht des Arbeitgebers näher zu hinterfragen. Doch bevor sich die Ausarbeitung dieser Thematik annimmt, sollen dem Leser in den ersten Teilen der Arbeit alle grundlegenden rechtlichen Kenntnisse und zu berücksichtigen Formalien nähergebracht werden. Gefolgt davon werden die wesentlichen Inhalte und Besonderheiten der Zeugniserstellung näher beleuchtet. Die Beantwortung der Frage, ob das Arbeitszeugnis als sinnvolles Informationsmittel dient, erfährt der Leser in einer meinungsbasierten Schlussbetrachtung.