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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Revision-, Treuhand-, und Rechnungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Da das EU-Recht stets Vorrang vor den nationalen Vorschriften hat, mussten aufgrund der EU-Bilanzrichtlinie alle EU-Mitgliedstaaten ihre Rechnungslegungsvorschriften an die europäischen Vorgaben anpassen. Die Anpassung war bis spätestens 20.07.2015 umzusetzen. Das europäische Parlament möchte damit eine bessere Vergleichbarkeit internationaler Rechnungslegungsvorschriften und eine Entlastung kleinerer Unternehmen…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Revision-, Treuhand-, und Rechnungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Da das EU-Recht stets Vorrang vor den nationalen Vorschriften hat, mussten aufgrund der EU-Bilanzrichtlinie alle EU-Mitgliedstaaten ihre Rechnungslegungsvorschriften an die europäischen Vorgaben anpassen. Die Anpassung war bis spätestens 20.07.2015 umzusetzen. Das europäische Parlament möchte damit eine bessere Vergleichbarkeit internationaler Rechnungslegungsvorschriften und eine Entlastung kleinerer Unternehmen erreichen. Österreich hat die notwendigen Änderungen mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 umgesetzt. Selten wurde die österreichische Rechnungslegung derart verändert. Der österreichische Gesetzgeber verfolgt neben der Umsetzung der Bilanzrichtlinie zwei weitere wesentliche Ziele: die Modernisierung des österreichischen Bilanzrechts und die Schaffung einer Art Einheitsbilanz. Vor allem in Hinblick auf eine internationale Vergleichbarkeit sind eindeutige Fortschritte zu beobachten: Seit Jahren bestehende Eigenheiten des österreichischen Systems (zB unversteuerte Rücklagen) wurden aufgegeben, um eine Angleichung an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften zu erreichen. Nicht selten hat man sich dabei für strengere Vorschriften entschieden, als eigentlich von der Bilanz- Richtlinie der EU vorgeschrieben waren. IFRS und UGB Abschlüsse werden demzufolge in Zukunft deutlich mehr Gemeinsamkeiten aufweisen, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

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