Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,7, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine der wichtigsten sozialen Fragen des 21. Jahrhunderts ist der gleichberechtigte Zugang zu Bildung. Auslöser sind nicht zuletzt die erschreckenden Befunde der seit dem Jahr 2000 durchgeführten PISA-Studien wie auch weiterer Vergleichsstudien auf OECD-Ebene. In diesem Zusammenhang wurde erstmals deutlich, dass die Bildungschancen in Deutschland wie in keinem anderen Land von der sozialen Herkunft abhängig sind. Die Ergebnisse haben eine entsprechend heftige Diskussion über die Qualität des deutschen Bildungssystems angeregt, die bis heute noch anhält. Daneben geriet das Thema Bildung in ein politisches Klima, "das sehr stark von Aspekten des internationalen Wettbewerbs, der ökonomischen Konkurrenz und des Interesses an Beschleunigung europäischer Vereinheitlichungsprozesse geprägt war und ist" (Heimbach-Steins 2007, S. 13). Zusätzlich wurde der menschenrechtliche Anspruch auf Bildung in Anbetracht des nationalen Bildungssystems fokussiert. Die Beschäftigung mit einschlägiger Literatur zum Menschenrecht auf Bildung lässt erkennen, dass die internationalen Vergleichsstudien oftmals ohne weiteres bzw. ohne nach den Grenzen ihrer Signifikanz zu fragen auf jegliche Abhandlungen zum Thema übertragen werden. Folglich kommt es immer wieder zu einer methodisch fragwürdigen Vermischung von empirischer und normativer Ebene. Betont wird, dass eine allein aus ökonomischen Gesichtspunkten gedachte Bildung hinsichtlich des menschenrechtlichen Diskurses zu kurz gegriffen wäre (vgl. Heinz 2009, S. 39f.). Gleichwohl kommt der Bildung eine Schlüsselfunktion zu, indem sie in der gegenwärtigen Wissensgesellschaft eine erforderliche Voraussetzung für die Teilnahme am politischen, kulturellen und sozialen Leben ausmacht. Mit dem Fokus auf lebenslanges Lernen erhält der Bildungsbegriff einen immer höheren Stellenwert und befähigt Individuen, die eigene Biografie, das Verhältnis zur Umwelt sowie das Leben in der Gesellschaft selbständig zu gestalten und zu reflektieren. Der Bildungsbegriff geht in diesem Punkt mit der Idee des autonomen Subjekts einher, derweil die Basis für eine eigenständige und freiheitlich-verantwortliche Lebensgestaltung gelegt wird. Diese grundlegende Bedeutung von Bildung artikuliert sich im menschenrechtlichen Schutz der Bildung (vgl. Neuhoff 2007, S. 50f.).
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