Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,7, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Der Internationale Strafgerichtshof und der Kampf um die Menschenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechte der Angeklagten sind ein wichtiger Indikator für die Fairness eines Gerichtsverfahrens. Gerade im Falle internationaler Strafgerichte (Stichwort Internationaler Strafgerichtshof - IStGH/ICC) kann ein faires Verfahren davor schützen, als ungerecht, als „Siegertribunal“ diffamiert zu werden. Im Vergleich der Untersuchungsgegenstände der Arbeit wird diesbezüglich eine klare Evolution erkennbar. (Die Arbeit versteht den Nürnberger Prozess dabei keineswegs als ungerecht oder "Siegertribunal", kritisiert jedoch aus heutiger Sicht rechtspolitische Unzulänglichkeiten im Verfahren.) Die Arbeit kommt in Bezug auf den ICC zu dem Ergebnis, dass auch er noch ein residuales Übergewicht der Anklage zulässt, sonst jedoch die Angeklagtenrechte vollständig respektiert.