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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13, Universität Regensburg (Lehrstuhl für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar Grundfragen des Medienrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits lange vor der Fußballweltmeisterschaft 2002 wurde sowohl in den Medien als auch in vielen Teilen der Bevölkerung immer und immer wieder darüber diskutiert ob es sein könne, dass die Spiele der Weltmeisterschaft nur noch im sog. Pay-TV zu sehen sein sollen und nicht mehr für alle Haushalte frei empfangbar sind. Die Befürchtung zu diesem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13, Universität Regensburg (Lehrstuhl für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar Grundfragen des Medienrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits lange vor der Fußballweltmeisterschaft 2002 wurde sowohl in den Medien als auch in vielen Teilen der Bevölkerung immer und immer wieder darüber diskutiert ob es sein könne, dass die Spiele der Weltmeisterschaft nur noch im sog. Pay-TV zu sehen sein sollen und nicht mehr für alle Haushalte frei empfangbar sind. Die Befürchtung zu diesem Zeitpunkt, dass sich die Gesellschaft zu einer Zweiklassengesellschaft entwickeln könnte war groß. Die Folge wäre gewesen, dass nur noch Haushalte mit dem nötigen hohen Einkommen in der Lage gewesen wären an solchen sportlichen Großereignissen teilzuhaben, während weite Teile der Bevölkerung davon ausgegrenzt worden wäre. Ein weiterer Anlass für die Diskussion über das Recht auf Kurzberichterstattung waren die Pläne von SAT.1 die Sendezeit der Fußballshow „ran“ auf 20.15 Uhr zu verlegen und eine vorherige Berichterstattung auch in Ausschnitten, also Kurzberichten, zu unterbinden. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die ARD in ihrer Nachrichtensendung „tagesschau“ keine Berichte mehr von den Spielen der Fußball-Bundesliga zeigen dürften. Wie wir inzwischen wissen, sind beide Vorhaben letztlich gescheitert. Dennoch ist durch diese Diskussionen vor allem das Recht auf Kurzberichterstattung immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Im Folgenden wird es darum gehen, wie diese Entwicklung aus verfassungsrechtlicher Sicht zu beurteilen ist. Dabei wird auch auf die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, der Grundlage für ein duales Rundfunksystem in der Bundesrepublik Deutschland ist, einzugehen sein. Duales Rundfunksystem bedeutet, dass öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk nebeneinander existieren. Ebenso interessant für diese Problematik ist die Entscheidung des BVerfG vom 17. Februar 19981. In der eben genannten Entscheidung geht es vor allem um das Recht der Kurzberichterstattung. 11 BVerfG, Urteil v. 17.02.1998, E 97, 228.