Das zum 1.1.2023 in Kraft getretene LkSG stellt eine neue Art des Menschenrechtsschutzes dar, der durch nationale Vorgaben deutsche Unternehmen für Produktionsbedingungen weltweit in die Pflicht nimmt. Aufgrund seiner Neuheit stellen sich zahlreiche Fragen, zu deren Beantwortung dieses Werk erste Vorschläge in ausgewählten Bereichen anbietet. Schwerpunktmäßig wird untersucht, inwieweit ein mögliches Menschenrecht auf (Trink-)Wasser durch das LkSG geschützt wird und wie sich die gesetzlichen Vorgaben zur unternehmensinternen Umsetzung der Sorgfaltspflichten des LkSG insoweit auswirken. Dabei werden spezielle Aspekte des Rechts auf Wasser wie auch allgemeine Facetten des Gesetzes thematisiert.