'Das Recht der Oppositionen' birgt ein mehrwertiges Spektrum: einerseits haben Oppositionen Rechte, andererseits sind Oppositionen ein Recht. Doch wie werden Rechte und Berechtigung von Oppositionen verfassungsrechtlich konfiguriert? Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen parlamentsrechtliche Oppositionseinschreibungen, exekutive Oppositionsstrukturen sowie gesellschaftliche Oppositionsfreiheiten. Das Panorama der Oppositionspotentiale wird konflikt- und kontingenzorientiert als Pluralität des Opponierens verstanden: verfassungsrechtsdogmatisch vor allem in Form eines oppositionsbezogenen Freiheitsstatus und der Entfaltung von Oppositionen. Daraus entwickelt Albert Ingold eine Konzeption von Oppositionen als prozeduralisierte und pluralisierte Elemente des Verfassungsrechts, die insbesondere deren Legitimationsbedeutung hervorhebt und in der Grundlegung einer Verfassungstheorie der Oppositionen mündet. ist Professor für Öffentliches Recht, insb. Kommunikationsrecht und Recht der Neuen Medien an der Universität Mainz.
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