1917 – die katholische Kirche erlässt zum ersten Mal in ihrer Geschichte ein eigenes Gesetzbuch und betitelt es mit Codex Iuris Canonici. Hatte die katholische Kirche mitten im Ersten Weltkrieg keine anderen Sorgen? Welche Idee liegt dem zugrunde und welche Ziele verfolgt sie damit? Was soll überhaupt Recht und Gesetz in der Kirche? Die drei kirchlichen Gesetzbücher von 1917, 1983 und 1990 werden in Entstehung, Inhalt und Auswirkung dargestellt. Ihre Besonderheiten werden erläutert, wie z. B. die Existenz des göttlichen Rechts, die Ausrichtung auf Liebe und Barmherzigkeit und die Einrichtung der Tatstrafen. Ebenso werden aktuelle Probleme aufgegriffen – wie Machtkontrolle und Beteiligung, Wiederheirat nach ziviler Scheidung und Rechtsschutz in der Kirche.