Die Anwälte Mehmet Daimagüler und Ernst von Münchhausen vertreten regelmäßig Opfer von rechtsextremistischer Gewalt. Oft sind sie schockiert darüber, wie beharrlich deutsche Behörden die politische Motivation für solche Taten ausblenden.
In ihrem Buch arbeiten sie anhand von vielen exemplarischen Prozessen heraus, dass zwischen den Worten der Politik - "entschlossener Kampf gegen rechts" - und dem Agieren von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten eine große Diskrepanz herrscht. Während das Bundesinnenministerium noch Ende 2020 verkündete, es gebe kein strukturelles Problem mit Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden, zeichnet diese Bilanz, von der Weimarer Republik bis heute, ein deutlich anderes, kritisches Bild von der deutschen Justiz.
In ihrem Buch arbeiten sie anhand von vielen exemplarischen Prozessen heraus, dass zwischen den Worten der Politik - "entschlossener Kampf gegen rechts" - und dem Agieren von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten eine große Diskrepanz herrscht. Während das Bundesinnenministerium noch Ende 2020 verkündete, es gebe kein strukturelles Problem mit Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden, zeichnet diese Bilanz, von der Weimarer Republik bis heute, ein deutlich anderes, kritisches Bild von der deutschen Justiz.
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Rezensentin Peggy Fiebig verfolgt in "Das rechte Recht" interessiert, wie mit Nazis in Vergangenheit und Gegenwart der deutschen Justiz umgegangen wurde. Die Autoren Mehmet Daimagüler und Ernst von Münchhausen, beides Rechtsanwälte, zeigen anhand von mehr als zwanzig verschiedenen und vielfältigen ausgewählten Verfahren nicht nur auf, wie Strafjustiz gegen Rechtsextremismus vorgehen kann, sondern auch, wie die fehlende Aufarbeitung rechtsextremer Straftaten in der Justiz womöglich Mitverursacher des Wiedererstarkens der Rechten ist, erklärt Fiebig. Trotz des der Rezensentin zufolge "positiven Resümees" im Buch, das ein Umdenken in der Rechtsprechung feststellt, gäbe es mehr als genug eingestellte Verfahren rechtsextremer Gewalt - dabei sollte das Erfahren von Gerechtigkeit in der Justiz nicht vom Glück abhängig sein, schließt Fiebig die Autoren zitierend.
© Perlentaucher Medien GmbH
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