Anhand jeweils eines strafprozessualen Problems nähert sich Erol Pohlreich den drei Stufen des Grundrechts auf rechtliches Gehör: Informationsanspruch, Äußerungsrecht, Berücksichtigungspflicht. Steht Art. 103 Abs. 1 GG tatsächlich, wie das Bundesverfassungsgericht meint, der Einführung eines 'in camera'-Verfahrens in die StPO entgegen? Welche Anforderungen stellt das vom rechtlichen Gehör erfasste Äußerungsrecht an den gerichtlichen Umgang mit Beweisanträgen? Und wie weit reicht die aus dem rechtlichen Gehör abzuleitende Begründungspflicht im strafgerichtlichen Revisionsverfahren? Insgesamt plädiert Erol Pohlreich für eine stärkere Orientierung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung am Zweck des Art. 103 Abs. 1 GG, das Vertrauen in die Rechtspflege zu schützen. Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Université Paris II Panthéon-Assas und der Universität Hamburg; 2006 Erstes Staatsexamen; 2009 Promotion; 2010 Zweites Staatsexamen; 2011-13 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht; seit 2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte der Humboldt-Universität zu Berlin; 2016 Habilitation.
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