Der Befreiungsanspruch - etwa im Innenverhältnis zwischen Drittsicherungsgeber und Hauptschuldner - bezweckt den Schutz des Befreiungsgläubigers vor der endgültigen Belastung mit einer einem Dritten gegenüber bestehenden Verbindlichkeit, deren Folgen im Verhältnis zwischen Befreiungsgläubiger und -schuldner Letzterer zu tragen hat. In der Insolvenz des Befreiungsschuldners realisiert sich für den Befreiungsgläubiger regelmäßig das Risiko, von dem Drittgläubiger in Anspruch genommen zu werden, ohne den leistungsunfähigen Befreiungsschuldner in Regress nehmen zu können. Manuel Holzmann untersucht die haftungsrechtliche Stellung des Befreiungsgläubigers in dieser Situation. Den Schwerpunkt bildet dabei die Frage, inwieweit sich das beschriebene Haftungsrisiko durch das Institut der Insolvenzanfechtung auch dann noch realisieren kann, wenn der Befreiungsgläubiger bereits von der Verbindlichkeit befreit worden ist. Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht der Universität Bielefeld; 2016 Promotion; seit 2014 Referendar am Hanseatischen OLG Hamburg.
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