In Deutschland muss im Rahmen der betrieblichen Ausbildung, der so genannten dualen Ausbildung, in jedem ausbildenden Betrieb ein Ausbilder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) tätig sein, der in Fragen zur Berufsausbildung sowohl Ansprechpartner für die Auszubildenden als auch für die zuständige Stelle (IHK) ist. Inhalt der Unterweisungsmappe: Inhaltsverzeichnis / Übersicht / Eidesstattliche Erklärung / Rahmenbedingungen / Lernziele / Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation / Planung und Durchführung der Ausbildungseinheit / Lehr- und Arbeitsmittel / Anhang
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