Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Proseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die römische Bürgerkriegszeit zwischen 100 bis zur Ermordung Julius Caesars 44 v. Chr. wurde mit durch die Rolle des römischen Heeres als exekutive Kraft des Reiches bestimmt. Einige innenpolitische Entscheidungen des Senates und der Konsule erfolgten mit unter dem Einfluss der sozialen Stellung der Militärangehörigen der Legionen, ihrer Veteranen sowie der jeweiligen militärischen Führung. Man geht von der These aus, dass diese exekutive Kraft von ihrer militärischen Führung, an der Spitze die Konsule Marius, Sulla , Pompeius, Caesar, in ihrer persönlichen Machtpolitik genutzt wurde. Eine Beantwortung dieser Frage nach der Stellung des römischen Heeres zum römischen Senat und damit zum Staat, ist nur mit einer Betrachtung der praktizierten Heeresstruktur möglich. Das römische Heer wurde seit dem 4. und 5. Jh. v. Chr. als ein Milizheer aufgebaut. Die römischen Bürger konnten nach ihrer gesellschaftlichen Stellung in proletarius, plebs, patrici, zu Heeresdiensten verpflichtet werden. Die Sklaven waren prinzipiell vom Heeresdienst ausgeschlossen. Das Heer organisierte sich aus drei Heeresgruppen: 1. Reiter (equites), 2. Fußsoldaten (classis), 3. leicht bewaffneten Phalangiten (infra classem). Eine Legion als größte militärische Einheit, setzte sich aus drei Reiterabteilungen und dreißig Abteilungen Fußsoldaten zusammen. Diese Zusammensetzung wurde später verändert und von drei auf sechs Reiterabteilungen bzw. sechzig Abteilungen Fußsoldaten verdoppelt. Die militärische Führung pro Legion hatte sechs Militärtribunen. Sie waren für die Führung von ca. 6000 Soldaten unter dem Oberbefehl eines Konsuls verantwortlich. Am Ende des 4. Jh. v. Chr. gab es in Rom vier Legionen, die durch zwei Konsule im Senatsauftrag geführt wurden. Zum politischen Verständnis wird darauf verwiesen, dass der Konsul nur für die militärischen Belange und nicht für die wirtschaftliche Absicherung des ihm anvertrauten Heeres verantwortlich war. Das Heer rekrutierte sich überwiegend aus Bauern, die sich selbst ausrüsten mussten. Dieser Umstand setzte voraus, dass der Einberufene als Grundvermögen über einen Bauernhof mittlerer Größe verfügte. Jeder Bürger im Alter von 17 bis 46 Jahren war nach Einberufung zum Kriegsdienst verpflichtet. Er konnte als Fußsoldat in bis zu 20 Feldzügen eingesetzt werden, die Reiter hatten nur die Hälfte dieser Einsätze [...]