Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12 Punkte, Universität Leipzig (Institut für Bank- und Börsenrecht, Leipzig), Veranstaltung: Seminar zum internationalen Bank- und Börsenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion um das deutsche Recht der Mobiliarsicherheiten hat eine gewaltige historische Dimension und trägt trotzdem noch ein überraschend hohes Polarisierungspotential in sich. Bereits vor 126 Jahren wurde auf dem 15. Deutschen Juristentag in Leipzig die Frage erörtert, ob man eine Mobiliarhypothek in Form einer Sicherungsüber-eignung oder in Form eines besitzlosen Pfandrechts gesetzlich anerkennen sollte. Würde eine Boxrunde elf Jahre dau-ern, so befänden wir uns nunmehr in der Zwölften. Währenddessen in Deutschland noch immer diskutiert wird, wurde 1999 im neuen EU-Mitgliedsstaat Rumänien ein einheitliches Recht der Mobiliarsicherheit mit Registerpublizität binnen zwei Wochen eingeführt. Als erstes System in Euro-pa, das streng am amerikanischen Vorbild des Art. 9 UCC ausgerichtet ist, wird es vermehrt als deutsches und europäi-sches Modell diskutiert. Ziel der Arbeit ist zu untersuchen ob das rumänische Mobiliarsicherungssystem die Anforderungen einer entwickelten Volkswirtschaft erfüllen kann; in welcher Weise es sich in Europa einfügt und inwieweit es Anregungen für eine Reform des deutschen Sicherungssystems geben kann. Zur Beant-wortung dieser Fragen empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen. Zunächst müssen die Anforderungen an ein System der Mobiliarsicherheiten formuliert und der Reformbedarf in Deutschland dargestellt werden (B). In einem zweiten Schritt ist das rumänische Mobiliarsicherungsrecht in seinen Grundzügen mit Blick auf das deutsche und europäische Recht unter Beachtung europäischer Tendenzen zu kennzeichnen (C). Schließlich kann in einem Dritten Schritt festgestellt und bewertet werden, welches nationale und europäische Potential das rumänische System besitzt und ob es als Vorbild für Deutschland taugt (D). Der begrenzte Umfang der Arbeit lässt hier nur eine ansatz-weise Betrachtung zu. Wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeu-tung, stehen im Zentrum der Erörterung Mobiliarsicherheiten im Schuldnerbesitz. Zweck der Arbeit ist nicht ein umfassen-der europäischer Rechtsvergleich oder die abschließende Darstellung der Problematik grenzüberschreitender Sicherheiten. Benjamin Böhme, Universität Leipzig, 2007