Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 15 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Seminar im Zivil - und Zivilprozessrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der wenig beachtete § 226 BGB, der weder in der juristischen Ausbildung, noch in der täglichen Rechtspraxis eine Rolle spielt, ist Gegenstand dieser Arbeit. Es erfolgt eine umfassende Untersuchung der tatsächlichen Relevanz des Paragraphen anhand der bekannten Auslegungskriterien und der vorsichtige Ausblick, wie dem Schikaneverbot zu einem größeren Anwendungsbereich zu verhelfen sein könnte oder ob eine Streichung des § 226 nicht sachgerechter wäre. Schlussendlich bricht die Autorin aber doch eine Lanze für die Norm: auch wenn § 226 BGB unbeachtet und zu recht kritisiert wird, könnte durch eine einfache Lösung diesem Problem abgeholfen werden, sodass eine Existenzberechtigung nicht negiert werden kann.
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