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Diplomarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,3, Universität Siegen, Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Endstation Insolvenzverfahren, finales Todesurteil oder Neubeginn? Der Begriff Insolvenz wird im Allgemeinen mit dem endgültigen Untergang des Unternehmens gleichgesetzt. Musste der Schuldner im Mittelalter noch mit einem Arrest im Schuldturm rechnen, wurde ihm im Jahre 1999 die Insolvenzordnung an die Hand gegeben. Mit deren Einführung sollte die Sanierung und Fortführung…mehr

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Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,3, Universität Siegen, Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Endstation Insolvenzverfahren, finales Todesurteil oder Neubeginn? Der Begriff Insolvenz wird im Allgemeinen mit dem endgültigen Untergang des Unternehmens gleichgesetzt. Musste der Schuldner im Mittelalter noch mit einem Arrest im Schuldturm rechnen, wurde ihm im Jahre 1999 die Insolvenzordnung an die Hand gegeben. Mit deren Einführung sollte die Sanierung und Fortführung von Unternehmen ins Zentrum des deutschen Insolvenzrechts rücken. Ausdruck haben die Bestrebungen des Gesetzgebers vor allem in den neu hervorgebrachten Instituten des Insolvenzplans, der Eigenverwaltung und des Insolvenzantragsgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit gefunden. Jedoch hat die InsO mit ihren zahlreichen Sanierungswerkzeugen nicht dazu beigetragen, der Sanierung mittels Insolvenzplan und Eigenverwaltung aus dem Schattendasein zu verhelfen. Demgegenüber laufen eigenverwaltende Plansanierungen in den USA nach dem dortigen Chapter 11-Verfahren geradezu wie am Fließband, dazu aktuell der Fall American Airlines. Doch wieso funktioniert die InsO nicht? Die Gründe für das Ausbleiben deutscher Erfolgsgeschichten finden sich in den unbefriedigenden Regelungen zur Eigenverwaltung sowie der mangelnden Planungssicherheit des Verfahrens. Der Gesetzgeber versucht diese Schwachstellen zu beseitigen und reagiert mit dem "Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG). Es soll Deutschland zu einem Mentalitätswandel in eine andere Insolvenzkultur verhelfen. Eine Kultur, die die Insolvenz vom Stigma der Liquidation befreit und sich an der US-amerikanischen Tradition einer "zweiten Chance" überlebensfähiger Unternehmen orientiert. Einer der Kernpunkte der Reform ist die Einführung des sog. Schutzschirmverfahrens, eine Art eigenständiges Sanierungsverfahren, geregelt in § 270b InsO. Die aktuelle Reform und die daraus entstiegene neue Insolvenzkultur geben den entscheidenden Anlass dafür, sich mit der rechtsvergleichenden Thematik der Sanierungsmöglichkeiten von Unternehmen in der Insolvenz durch das deutschen Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO und das US-amerikanischen Reorganisationsverfahren nach Chapter 11 zu befassen. Ziel der Arbeit ist es, die Verfahren nicht lediglich gegenüberzustellen, sondern vielmehr, den Verfahrensverlauf und sich aus den Verfahren ergebende Problemfelder unter begleitender Bezugnahme auf ausgesuchte Wirtschaftsfallbeispiele eingehend zu untersuchen und miteinander zu vergleichen.

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