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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,7, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Politische Soziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt einige Souveränitätsprinzipien, die mehr oder weniger real in politischen Systemen umgesetzt wurden. Sei es das Prinzip der Volkssouveränität in der Schweiz, die Parlamentssouveränität in Großbritannien oder die Verfassungssouveränität in Deutschland. Diese Staaten werden als Prototypen des jeweiligen Souveränitätskonzeptes angesehen. Im Rahmen des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,7, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Politische Soziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt einige Souveränitätsprinzipien, die mehr oder weniger real in politischen Systemen umgesetzt wurden. Sei es das Prinzip der Volkssouveränität in der Schweiz, die Parlamentssouveränität in Großbritannien oder die Verfassungssouveränität in Deutschland. Diese Staaten werden als Prototypen des jeweiligen Souveränitätskonzeptes angesehen. Im Rahmen des Hauptseminars „Politische Soziologie“ wurden diese drei Souveränitätsprinzipien Gegenstand der Diskussion, wobei ich mich nur auf das deutsche Souveränitätsprinzip beschränken werde. Die Rolle des Souveräns wurde in Deutschland von vielen historischen Faktoren bedingt, die zeitlich aufeinander folgten. Deshalb spricht vieles für die traditionelle Umsetzung der Verfassungssouveränität als Grundlage des politischen Systems. „Statt auf demokratisch- revolutionäre oder monarchische führt es sich auf rechtsstaatliche Traditionen zurück.“ (Abromeit H:1995:52) Zwar schreibt Abromeit: „(...) das deutsche Staatsrecht kennt keinen Souverän“ (Abromeit H:1995:59), dennoch ist die Verfassung der Ausgangspunkt aller politischen Handlungen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Aber um den absoluten Souverän zu umgehen, haben die Verfasser des GG mehreren Staatsorganen verfassungsrechtliche Kompetenzen zugesprochen. Die Teilung der Entscheidungsrechte setzt im föderativen politischen System der Bundesrepublik auf unterschiedliche staatliche Ebenen an. Aber keine politische Entscheidung darf dem GG widersprechen, um dies zu garantieren musste eine staatliche Institution bzw. Gerichtsbarkeit eingeführt werden, welche sich mit den Gesetzen auseinandersetzt und diese auf ihre Konformität mit dem GG überprüft. Demnach erhalten die Verfassungsrichter, als Vertreter der Verfassung, eine besondere Stellung im politischen System Deutschlands. Jede ihrer Entscheidungen erweitert faktisch den GG- Katalog der Bundesrepublik Deutschland.