15,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: PDF

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, SRH Fernhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit geht zunächst auf die formellen und die materiellen Rechtsbegriffe im Sozialrecht ein und differenziert diese Begriffe. Im Anschluss werden die einzelnen Sozialgesetzbücher erläutert und es wird Bezug auf die Voraussetzungen, Aufgaben, Funktionen und Leistungen genommen. Es folgt eine Auseinandersetzung mit der Dreiteilung des Sozialrechts. Die Frage, ob die klassische Dreiteilung des Sozialrechts der heutigen Zeit entspricht, wird…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, SRH Fernhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit geht zunächst auf die formellen und die materiellen Rechtsbegriffe im Sozialrecht ein und differenziert diese Begriffe. Im Anschluss werden die einzelnen Sozialgesetzbücher erläutert und es wird Bezug auf die Voraussetzungen, Aufgaben, Funktionen und Leistungen genommen. Es folgt eine Auseinandersetzung mit der Dreiteilung des Sozialrechts. Die Frage, ob die klassische Dreiteilung des Sozialrechts der heutigen Zeit entspricht, wird geklärt. Die Hausarbeit schließt mit einer kritischen Betrachtung der neuen Einteilung des Sozialrechts ab. Das in Deutschland bestehende sozialstaatliche Leistungssystem des Sozialrechts bildet die Basis für soziale Hilfen innerhalb Deutschlands. Die sozialen Hilfen werden durch Beitragszahlungen der Sozialversicherung finanziert und somit gleichzeitig gewährleistet. In Deutschland kommt jedes Individuum mit den Sozialgesetzbüchern in Berührung. Sei es im Privatleben oder in der Berufsrolle als Sozialarbeiter. Jedem Individuum obliegt das Recht auf Anwendung der Sozialgesetzbücher. Die Sozialgesetzbücher Deutschland gewährleisten Hilfen in jedem Alter, von klein auf bis ins hohe Alter. Das Sozialrecht zeichnet sich als ein relevanter Teil der Rechtsordnung aus und ist ein weitreichendes Fachgebiet. Die Gesetzestexte des Sozialrechts untergliedern sich in insgesamt zwölf Gesetzesbücher (SGB I – SGB XII). Ferner beinhalten die Gesetzesbücher besondere Teile die nach § 68 SGB I definiert sind. So sollen diese besonderen Gesetzte wie die Ausbildungsförderung, die Alterssicherung für Landwirte, die Adoptionsvermittlung etc. zukünftig in das Sozialgesetz integriert werden. Weitere mit dem Sozialgesetzbuch verbundene Gesetzte sind z.B. das Kinderschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie das Behindertengleichstellungsgesetz steht in Bezug zum Sozialgesetz.