Jedes Jahr wird die Errichtung von Windenergieanlagen, die zusammen mehrere Gigawatt Leistung erbringen könnten, aufgrund vermuteter Wechselwirkungen mit Flugsicherungseinrichtungen nicht genehmigt. Insbesondere bei Funknavigationsanlagen der Varianten VOR und DVOR führt eine im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführte Prognoseberechnung häufi g zu dem Ergebnis, die geplanten Windenergieanlagen könnten die Flugsicherungseinrichtungen „stören“. Das OVG Lüneburg und zuletzt auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigten das Vorgehen der Fachbehörde. Sie sprachen ihr eine Einschätzungsprärogative zu, da es unter anderem an ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen fehle.°°Dieser Band fasst die Ergebnisse bisheriger Flugvermessungen und operativer Untersuchungen sowie Ansätze zur elektromagnetischen Simulation zusammen und identifi ziert einschlägige Erkenntnisse. Dabei geht der Autor der Frage nach, weshalb das OVG Lüneburg zu dem Schluss gekommen ist, es lägen keine einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, und prüft diese Annahme vor dem Hintergrund der dargestellten Untersuchungsergebnisse auf ihre Belastbarkeit.°°