Masterarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,7, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, die angeordnete und die genehmigte Therapie für betäubungsmittelabhängige Straftäter genauer zu betrachten und deren Spannungsverhältnis, insbesondere Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Anwendungsvorrang, herauszuarbeiten. Bereits seit der Zeit des Nationalsozialismus setzten sich Legislative und Judikative mit dem Umgang von betäubungsmittelabhängigen Straftätern und deren Besonderheiten auseinander. In der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung stehen für jene vorwiegend zwei Instrumente zur Verfügung. Diese sind die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB (die angeordnete Therapie) und die Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG (die genehmigte Therapie). Letztere findet jedoch in neuerer Literatur nahezu keine Beachtung. Hingegen wird die angeordnete Therapie zum Teil scharf kritisiert. Es erfolgen zunächst für das bessere Verständnis, allgemeine Ausführungen zu Problemen im Hinblick auf empirische Daten und ausgewählte Betäubungsmittel, welche später im Zusammenhang mit der Abhängigkeit relevant werden, im Überblick. Daran schließt sich die Beleuchtung exemplarischer Tatbestände der Beschaffungskriminalität an, welche besonders relevant sind im Hinblick auf die genehmigte Therapie nach § 35 BtMG. Der Hauptteil behandelt die ausführliche Untersuchung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB und die Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG, welche jeweils beginnt mit der Darstellung des geschichtlichen Hintergrunds, den Anwendungsvoraussetzungen, den jeweiligen Rechtsfolgen und im Falle des § 64 StGB Reformbestrebungen sowie im Falle des § 35 BtMG ein internationaler Vergleich. Darauf folgt die Gesamtschau der angeordneten und der genehmigten Therapie in dessen Spannungsverhältnis mit dem Fokus auf den Anwendungsvorrang. Das Fazit zeigt die herausgearbeiteten Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Normen auf. Der Ausblick wiederum, welcher noch offene und noch zu untersuchende weitere Probleme aufzeigt, die sich durch die vorherigen Untersuchungen herauskristallisiert haben, rundet die Arbeit schließlich ab.
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