Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 2,0, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Fokus europäischer Wettbewerbspolitik geriet in den letzten Jahren verstärkt auch ein Bereich, welcher traditionell in die Verantwortung der Mitgliedsstaaten fällt: Die Daseinsvorsorge. Gemeint sind hiermit, grob beschrieben, Leistungen wie die Wasserversorgung oder der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), welche in Deutschland traditionell die Kommunen den Bürgern bereitstellen und so einen immensen Beitrag zum Allgemeinwohl leisten. Überwiegend werden diese Leistungen durch kommunale Unternehmen, sei es in öffentlich-rechtlicher Form, in Privatrechtsform oder in gemischtwirtschaftlicher Form, erbracht. Daseinsvorsorgeleistungen gelten allgemein als der substanziellen Kernbestand der kommunalen Selbstverwaltung, welche den deutschen Kommunen durch Art. 28 Abs. 2 GG ausdrücklich zugesichert wird. Der fortschreitende Prozess der europäischen Integration wirkt jedoch in vielfältiger Weise immer stärker auf die kommunale Selbstverwaltung und die kommunale Daseinsvorsor-ge einschließlich ihrer Wahrnehmung durch kommunale Unternehmen rechtlich und tat-sächlich ein. Auf der einen Seite steht also die EU, namentlich in Gestalt der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welche in der traditionellen deutschen Organisation und Finanzierung von Daseinsvorsorgeleistungen eine Gefahr für den europäischen Binnenmarkt ohne Wettbewerbsbeschränkungen befürchten. Auf der anderen Seite se-hen sich die deutschen Kommunen immer öfter durch EU-rechtliche Vorgaben in ihrer Organisationshoheit beschnitten und argumentieren nicht selten mit dem ihnen zuge-sagten Recht auf kommunale Selbstverwaltung durch das Grundgesetz (GG) sowie dem Subsidiaritätsprinzip. Daraus ergibt sich eine Interessenlage, die im Gegensatz zu den europäischen Liberalisierungsbemühungen steht, denn das von den Kommunen verfolg-te Ziel ist eine möglichst effektive Erfüllung öffentlicher Bedürfnisse und nicht das Be-stehen im Wettbewerb. Dreh- und Angelpunkt in diesem Konflikt stellt das europä-ische Beihilfenrecht dar. Im Streit um die Daseinsvorsorge zwischen der EU und den deutschen Kommunen lassen sich so zwei Konfliktlinien ausmachen. Einerseits geht es um die ordnungspoli-tische Debatte, also wie viel Markt und wie viel Gestaltung durch den Staat wird angestrebt. Andererseits, und diese Konfliktlinie soll vorrangig Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein, ergibt sich die Frage nach der Kompetenzaufteilung zwischen nationaler und europäischer Ebene.