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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtssprechung und die Gesetzgebung beschäftigt das Spannungsverhältnis zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und Einkünften aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) schon jeher. Der § 18 EStG bietet dem Steuerpflichtigen gegenüber dem § 15 EStG, hauptsächlich bei den Ertragssteuern, einige Privilegien. Diese Privilegien werden durch die neuere Gesetzgebung immer mehr…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtssprechung und die Gesetzgebung beschäftigt das Spannungsverhältnis zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und Einkünften aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) schon jeher. Der § 18 EStG bietet dem Steuerpflichtigen gegenüber dem § 15 EStG, hauptsächlich bei den Ertragssteuern, einige Privilegien. Diese Privilegien werden durch die neuere Gesetzgebung immer mehr versucht zu entschärfen. Eine vollständige Gleichbehandlung der beiden Einkunftsarten ist aber noch lange nicht erreicht.

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Autorenporträt
Herr Stefan Schäfer ist selbstständiger Steuerberater mit Kanzleien in Kaiserslautern und Mainz. Nach der abgeschlossenen Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und dem Studium (BWL Steuern und Prüfungswesen an der DH Mannheim) stieg Herr Schäfer in die renommierte Kanzlei seines Vaters Herrn Volker Schäfer mit ein. Der Familienbetrieb der seit über 25 Jahre in Kaiserslautern ansässig ist eröffnete daraufhin einen weiteren Standort in Mainz der von Herr Stefan Schäfer verantwortlich geleitet wird. Neben dieser Haupttätigkeit ist Herr Schäfer als Autor diverser Fachpublikationen tätig, sowie freier Mitarbeiter des Lehrgangswerks Haas. Hier ist er insbesondere in der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung tätig.