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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Universität Koblenz-Landau (Institut für Sozialwissenschaften - Politikwissenschaft), Veranstaltung: Internationales und europäisches Recht im Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgehend von der Drei-Elementen-Lehre verfügt jeder souveräne Staat naturgemäß über die drei Bestandteile Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk. Entfällt einer der genannten Bestandteile, kann demnach kein Staat im völkerrechtlichen Sinn vorliegen . Folglich stellt die Staatsangehörigkeit und somit auch das…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Universität Koblenz-Landau (Institut für Sozialwissenschaften - Politikwissenschaft), Veranstaltung: Internationales und europäisches Recht im Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgehend von der Drei-Elementen-Lehre verfügt jeder souveräne Staat naturgemäß über die drei Bestandteile Staatsgebiet, Staatsgewalt und Staatsvolk. Entfällt einer der genannten Bestandteile, kann demnach kein Staat im völkerrechtlichen Sinn vorliegen . Folglich stellt die Staatsangehörigkeit und somit auch das Staatsangehörigkeitsrecht ein geradezu fundamentales Element im nationalen, wie im internationalen Rechtsverkehr dar. Die Staatsangehörigkeit ist als besonders bedeutsam anzusehen, wie das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die mit dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten festgestellt hat (BVerfGE 37, 217, 239) . Anhand der vorliegenden Hausarbeit sollen demnach die Modalitäten des Erwerbs und des Verlustes deutscher Staatsangehörigkeit und der hiermit verbundenen geltenden Regelungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht beleuchtet werden. Abschließend wird ein kurzer Exkurs in das Recht des britischen Staatsangehörigkeitsrechtes die hierbei wesentlichen gemeinsamen und auch unterschiedlichen Elemente erhellen können.