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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird dargelegt, wie sich das Subsidiaritätsprinzip der EU unter Mitwirkung deutscher Akteure bis zu seiner Festsetzung im Vertrag von Maastricht entwickelt hat und wie es in der verfassungsrechtlichen Praxis in Deutschland zum Tragen kommt. Insbesondere wird darauf eingegangen, inwiefern das Subsidiaritätsprinzip als effektiver Kontrollmechanismus des Bundes und der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politische Wissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird dargelegt, wie sich das Subsidiaritätsprinzip der EU unter Mitwirkung deutscher Akteure bis zu seiner Festsetzung im Vertrag von Maastricht entwickelt hat und wie es in der verfassungsrechtlichen Praxis in Deutschland zum Tragen kommt. Insbesondere wird darauf eingegangen, inwiefern das Subsidiaritätsprinzip als effektiver Kontrollmechanismus des Bundes und der Länder gegenüber einer Überregulierung durch die Europäische Union in Deutschland Wirkung zeigt. Das Subsidiaritätsprinzip ist eines der grundlegendsten Prinzipien der Europäischen Union (EU). Es sichert den Nationalstaaten im Staatenverbund der EU zu, dass ihre Kompetenzen nicht übergangen werden und gestattet den nationalen Parlamenten und Regionen weitgreifende Kontrollbefugnisse gegenüber der Gesetzgebung der Europäischen Union. Der allgemeine Sinn und Zweck des Subsidiaritätsprinzips liegt darin, einer untergeordneten Behörde, insbesondere einer lokalen Behörde gegenüber der Zentralgewalt, ein bestimmtes Maß an Unabhängigkeit zu sichern. Somit schützt das Subsidiaritätsprinzip die Handlungsfähigkeit der Mitgliedsstaaten. Im Rahmen der Europäischen Union kommt das Subsidiaritätsprinzip dann zum Tragen, wenn Kompetenzbereiche betroffen sind, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen. Die Union "darf in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig [werden], sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind". Diese Formulierung wirft allerdings bereits mehrere Fragen aus. Zunächst erscheint es unmöglich, genaue Parameter festzulegen, an denen auszumachen wäre, wann eine Maßnahme auf Unionsebene "besser" verwirklicht werden kann. Anschließend stellt sich zwangsläufig auch die Frage nach einer Kontrollierbarkeit des Subsidiaritätsprinzips durch die nationalen Parlamente. Wie ist es den nationalen Parlamenten sowie Parlamentskammern möglich, einem ungerechtfertigten Kompetenzverlust hin zu den europäischen Gesetzgebern vorzubeugen?

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