Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Ethik, Note: 1,3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Veranstaltung: Katholische Soziallehre, Sprache: Deutsch, Abstract: „Richtig ist, dass das Grundprinzip des Staates die Verfolgung der Gerechtigkeit sein muss und dass es das Ziel einer gerechten Gesellschaftsordnung bildet,unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips jedem seinen Anteil an den Gütern der Gemeinschaft zu gewährleisten.“ Viele kennen vielleicht das Prinzip der Wirkung, doch eine klare Definition gibt esdazu nicht. Im Folgenden wird mit Sicherheit keine eindeutige und absolut schlüssige Definition hervorgebracht, aber im Vordergrund ist zu klären, warum dieses Prinzip so notwendig war und warum es das heute noch ist. Natürlich wird das Prinzip heute vor allem in politischen Zusammenhängen gesehen und mit dem Föderalismus verglichen, vielleicht sogar vertauscht. Doch während der Föderalismus eine klare politisch-rechtliche Struktur ist, ist Subsidiarität offen und heuristisch und bietet dadurch wesentliche größere Anwendungsgebiete, die von der Wirtschaft auch in die Gesellschaft reichen. Dies ist beachtlich, da die Entstehung vor allem mit wirtschaftlichen Problemen im Zusammenhang und mit der Ordnung der wirtschaftlichen Landschaft zur Zeit der Industrialisierung stand, in der wir uns, vielleicht nicht mehr in Europa, aber global betrachtet noch immer befinden. Um das Prinzip der Subsidiarität besser zu fassen, wird mit einem Rückgriff auf die Anfängen der Katholischen Soziallehre, da diese Ausgangspunkt und auch Anlass für die Enzyklika Pius XI. QUADRAGESIMO ANNO war. Außerdem werden die Verbindungen zum Solidaritätsprinzip aufgezeigt, aber auf weitere Erklärungen zu diesem verzichtet. [...]