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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,7, Universität Erfurt (Sozialwiss. Fakultät), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abgeordneten des deutschen Bundstages werden nach Artikel 38 des Grundgesetzes in " allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt." (Art. 38 GG) Es gilt der Grundsatz des freien Mandats. Die Abgeordneten sind somit die Vertreter des gesamten Volkes. Ein Bundestagsabgeordneter besitzt viele Rechte, wie beispielsweise die Indemnität, die Immunität oder das…mehr

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Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,7, Universität Erfurt (Sozialwiss. Fakultät), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abgeordneten des deutschen Bundstages werden nach Artikel 38 des Grundgesetzes in " allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt." (Art. 38 GG) Es gilt der Grundsatz des freien Mandats. Die Abgeordneten sind somit die Vertreter des gesamten Volkes. Ein Bundestagsabgeordneter besitzt viele Rechte, wie beispielsweise die Indemnität, die Immunität oder das Zeugnisverweigerungsrecht, welche alle auch im Grundgesetz verankert sind. Indemnität schützt die Persönlichkeit des einzelnen Abgeordneten und bedeutet, dass sie wegen ihren Äußerungen oder ihrem Abstimmungsverhalten nicht belangt oder verfolgt werden können, auch nicht nach ihrer Amtzeit. Immunität bedeutet, dass Abgeordnete für eventuelle Straftaten nur dann belangt werden dürfen, wenn dazu die Genehmigung vom Bundestag erteilt wurde. Die Immunität besteht nicht über das Mandatsende hinaus. Das Zeugnisverweigerungsrecht beinhaltet das Schweigerecht über Personen und deren vertraulich zu behandelnde Aussagen.

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