Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,3, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Lüneburg, Veranstaltung: Betriebswirt VWA Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Kaum ein anderes Thema hat in den letzten Jahren zu derart kontroversen Diskussionen im deutschen Gesundheitswesen geführt wie die Einführung eines neuen Abrechnungs- und Kalkulationssystems in deutschen Krankenhäusern. Es handelt sich dabei um das System der G-DRG („German Diagnosis Related Groups“). Im Zuge des Gesundheitsreformgesetzes 2000 wurde mittels des am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen § 17 b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) die Einführung eines fallpauschalenorientierten Entgeltsystems beschlossen. Die Selbstverwaltungspartner im Gesundheitswesen - die deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung, denen seitens des BMGS die Betreuung und Weiterentwicklung des Systems überlassen wurde, verständigten sich darauf, das in Australien verwendete AR-DRG-System mit erstmaliger Gültigkeit zum 1. Januar 2003 in Deutschland einzuführen. Zwecks Unterstützung der Selbstverwaltung bei der Einführung und Entwicklung des Systems wurde von den Partnern das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK) gegründet. Ziel der Umstellung auf eine vollständig fallpauschalenbasierte Finanzierung der Krankenhäuser ist nach den Erwartungen des Gesetzgebers eine Intensivierung des Wettbewerbs, Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven sowie eine verbesserte Effizienz der benötigten Ressourcen. Hiermit soll eine Minimierung der Kosten für Krankenhausbehandlungen und dadurch eine Stabilisierung des Beitragssatzes der Gesetzlichen Krankenversicherungen erreicht werden. Eine Intensivierung des Wettbewerbs bedeutet für viele Krankenhäuser häufig erstmalig, eine bessere Effizienz und Qualität liefern zu müssen als es andere erreichen.