Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbände, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Präambel der Charta der Vereinten Nationen drückt die eigentliche Zielsetzung der Weltgemeinschaft aus. Sie war als Antwort auf den machtlosen Völkerbund gedacht, der nicht in der Lage war den zweiten Weltkrieg zu verhindern. Dieser bestand formal weiter, hatte zwar keinen Einfluss mehr auf die Ereignisse, seine Institutionen leisteten jedoch ein Beitrag zur geistigen Konzeption des neuen Völkerbundes1. Die Konzepte unterlagen einem stetigen Wandel der von vielen verschiedenen Autoren geprägt wurde, die geistigen Urheber sind eher auf nicht-staatlicher Ebenen zu finden als in den Regierungsorganen der Gründungsmitglieder. Durch die besondere Entstehungsweise und die globale politische Situation zur Entstehungszeit entstanden auch einige Verfahrensweisen, die heute noch eine schwere Hypothek für die Handlungsfähigkeit der Vereinten Nationen in ihrem Kernauftrag darstellen. Wie bereits an der Präambel zu erkennen ist waren die Vereinten Nationen als Institution gedacht die sich primär mit der Friedenssicherung beschäftigen sollte. Der Begriff Weltfrieden nimmt eine zentrale Rolle in der Charta ein, und stellt damit einen hohen Anspruch an Handlungsfähigkeit und Effizienz. Leider gibt es über 60 Jahre nach der Gründung der Vereinten Nationen immer noch eine große Diskrepanz zwischen diesem Anspruch und der Wirklichkeit. Dies drückt vor allem die dazu erscheinende Literatur und die Tagesordnungen der Sitzungen der Generalversammlung aus. Um die Arbeitsweise und die Strukturen von internationalen Organisationen verstehen zu können werden zuerst die wichtigsten theoretischen Ansätze vorgestellt, danach wird die Entwicklung und der Gehalt des Begriffs "Kollektive Sicherheit" näher beleuchtet. Im zweiten Teil werden auf Basis der Charta, im rechtlichen Sinne die Verfassung der VN, die einzelnen Institutionen und Einrichtungen beleuchtet und ihre Handlungsmöglichkeiten vorgestellt. Im dritten Teil werden die speziellen Verfahrensweisen, welche sich direkt mit der kollektiven Sicherheit beschäftigen behandelt. Die sich daraus ableitende Frage lautet: Sind die Vereinten Nationen in der Lage aufgrund ihrer Struktur und Ausgestaltung in der Lage die kollektive Sicherheit zu gewährleisten oder ist dieser Begriff an sich ein Mythos der nie funktionieren kann?
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