Der Rechtsphilosophie K. C. F. Krauses (1781-1832) wurde bisher viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das muss verwundern, denn während die meisten deutschen Philosophen um 1800 Mensch über Natur, Mann über Frau, Eltern über Kinder und Deutschland über alles stellten, stritt Krause für die Emanzipation und Gleichberechtigung der Frau, die Rechte insbesondere von Menschen mit Behinderungen, einen nachhaltigen Umgang mit der Natur, gerade auch im Hinblick auf zukünftige Generationen, für Tierrechte sogar, und trat für sozialpflichtiges Eigentum und dessen subsidiär-solidarischen Gebrauch zugunsten aller Bedürftigen ein. Krause forderte ferner ein Weltbürgerrecht und entwarf im Lichte dessen eine Musterverfassung sowohl für eine europäische Völkerunion als auch einen Weltbund der Nationen, um regionale und globale Governance voranzutreiben und Kolonialunrecht auszugleichen. Der rote Faden, der diese für seine Zeit außergewöhnlich progressiven Forderungen verband, ist die Theorie der Freiheit. Für Krause markiert die Idee der Freiheit nicht nur das Ziel der praktischen Philosophie, sie gibt ihr auch die Methode vor: Krause war einer der Ersten, die sich an einer dialogisch-partizipatorischen Neuausrichtung der Philosophie versuchten, mit dem Ziel, die von rechtlichen Regelungen Betroffenen zu Beteiligten im Prozess ihrer Entstehung zu machen. Daraus resultiert eine Rechtslehre, die auch und gerade für Fragen der Gegenwart erhebliches Anregungspotential bietet.
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