Nichteheliche Lebenspartner haben ebenso wie Eheleute regelmäßig das Bedürfnis, dass der länger lebende Partner im Falle des Todes eines Partners wirtschaftlich versorgt ist. Für Eheleute ist das insbesondere dadurch gewährleistet, dass bei der Vermögensübertragung im Wege der Erbfolge der länger lebende Ehepartner als gesetzlicher Erbe berufen und ihm im Falle einer Enterbung in jedem Fall der Pflichtteilsanspruch sicher ist. Das ist bei Lebenspartnerschaften von nicht verheirateten Lebenspartnern nicht der Fall. Im Prinzip ignoriert das deutsche Erbrecht die nichteheliche Lebenspartnerschaft als Form des Zusammenlebens mit der Folge, dass nach dem Tod eines Partners dem länger lebenden Partner nahezu keine Rechte zustehen, und das selbst bei langjährigen Partnerschaften. Außer Vermögensübertragungen zu Lebzeiten bleibt letztlich in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur die Möglichkeit, durch eine Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Verfügungen zugunsten des länger lebenden Partners zu treffen und diesen so wirtschaftlich zu versorgen. In Betracht kommen vor allem die Erbeinsetzung durch ein Testament oder einen Erbvertrag oder Zuwendungen im Rahmen eines Vermächtnisses in einer entsprechenden letztwilligen Verfügung. Unter Umständen muss sich dann aber der länger lebende Partner mit Pflichtteilsansprüchen der nahen Verwandten des Verstorbenen (z.B. seiner Kinder oder Eltern) auseinandersetzen. Zudem wird der länger lebende nichteheliche Lebenspartner gegenüber Ehegatten mit erheblich höheren Erbschaftsteuersätzen belastet und ihm steht nur ein geringer Steuerfreibetrag zu. In diesem Ratgeber erhalten Sie Antworten auf u.a. folgende Fragen: - Wer gehört zu den gesetzlichen Erben? - Können nichteheliche Partner ein gemeinschaftliches Testament verfassen? - Kann ich meinen nichtehelichen Partner als Erben einsetzen? - Was muss ich bei einer gegenseitigen Erbeinsetzung beachten? - Was ist ein testamentarisches Vermächtnis zugunsten des Lebenspartners? - Sind testamentarische Auflagen zur Versorgung meines Partners sinnvoll? - Welche Vor- und Nachteile hat ein Erbvertrag zwischen nichtehelichen Lebenspartner? - Kann eine vertragliche Erbeinsetzung rückgängig gemacht werden? - Was ist eine Verfügung zu Lebzeiten und wie hilft sie bei der Absicherung meines Partners? - Welche steuerlichen Folgen hat die testamentarische Absicherung meines Lebenspartners?