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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Standort Oldenburg, Veranstaltung: Sozialrecht; Beratung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Versorgung eines Menschen mit Behinderung kann unterschiedlich geregelt sein. Oftmals erhält der behinderte Mensch als Leistungsberechtigter eine Leistung von einem Leistungserbringer, die der zuständige Leistungsträger bezahlt. Dieses klassische Leistungsdreieck wird Sachleistungsmodell genannt. Der behinderte Mensch erhält eine Versorgungssicherheit, die ihm wenig…mehr

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Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Standort Oldenburg, Veranstaltung: Sozialrecht; Beratung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Versorgung eines Menschen mit Behinderung kann unterschiedlich geregelt sein. Oftmals erhält der behinderte Mensch als Leistungsberechtigter eine Leistung von einem Leistungserbringer, die der zuständige Leistungsträger bezahlt. Dieses klassische Leistungsdreieck wird Sachleistungsmodell genannt. Der behinderte Mensch erhält eine Versorgungssicherheit, die ihm wenig Einflussnahme ermöglicht. Als Alternative zu diesem Fürsorgeprinzip gibt es seit dem 1. Juli 2004 das Trägerübergreifende Persönliche Budget, auf das die leistungsberechtigte Person seit dem 01.01.2008 einen Rechtsanspruch hat. Aufgrund der geringen Erfahrungswerte können über mögliche Auswirkungen nur Vermutungen gemacht werden. Fürsprecher betonen die gesteigerte Selbstbestimmung der Budgetnutzer. Gegner sind misstrauisch und fürchten dahinter verborgende Sparmaßnahmen des Staates auf Kosten der Menschen mit Behinderung. Unbestritten ist, dass ein Mehr an Selbstbestimmung gleichzeitig ein erhöhtes Maß an Verantwortung beinhaltet. Das Trägerübergreifende Persönliche Budget muss verwaltet werden. Es müssen so genannte Zielvereinbarungen mit den Leistungsträgern geschlossen werden, die individuelle Bestimmungen über Einsatzbereiche, etc. beinhalten. Kostenvoranschläge verschiedener Leistungserbringer sollten eingefordert und verglichen werden, um das Geld möglichst effizient einsetzen zu können. Fraglich ist, inwieweit Budgetnehmer die Verwaltung selbstständig leisten können bzw. wollen und in welcher Form Beratung und Unterstützung erforderlich ist. Das Trägerübergreifende Persönliche Budget kann nur angenommen und langfristig konstruktiv umgesetzt werden, wenn Unsicherheiten und Missverständnissen entgegengewirkt wird und Gesetzesgrundlagen eindeutig sind. Dann könnenLeistungsbringer, Leistungsträger und Leistungsberechtigte effektiv zusammen arbeiten. Es wurden im Rahmen dieser Diplomarbeit exemplarisch sechs Interviews mit Peer Counselorn geführt, die Budgetberatung leisten, um einen möglichst praxisnahen Eindruck zu bekommen und abschließend beurteilen zu können, ob und in welchem Umfang Beratung und Unterstützung notwendig ist und ob Peer Counseling ein geeignetes Angebot ist. Hieraus sollen Kritikpunkte, Verbesserungsvorschläge, etc. erwachsen.

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