Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen, Veranstaltung: Betriebswirtschaftliche Herausforderungen in der Corporate Governance, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Beschluss des Bundestages vom 19. Juli 2002 ist das Transparenz- und Publizitätsgesetz (im Folgenden TransPuG) zum 26. Juli 2002 in Kraft getreten. Das TransPuG stellt zum einen eine Fortführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) aus dem Jahre 1998 dar. Es bezieht sich auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex, was zu mehr Offenheit in der Unternehmensführung und zu einer Stärkung der Kontrollfunktion des Aufsichtsrates führen soll. Die angenommenen Vorschläge der Corporate Governance-Kodex-Kommission zur Geschäftsführung und Befugnissen der Gesellschaftsorgane sind durch eine entsprechende Änderung des Aktiengesetzes (AktG) ins TransPuG aufgenommen worden. Weiter bezieht sich das TransPuG auf Änderungen zur Rechnungslegung und Publizität von Kapitalgesellschaften, die durch Änderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) vollzogen werden. Im Allgemeinen lässt sich das Transparenz- und Publizitätsgesetz als eine Modernisierung zu einer internationalen Vergleichbarkeit und Akzeptanz bezeichnen, dass die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der international operierenden Unternehmen in Deutschland stärken soll. Die Änderungen, die das Artikelgesetz aufnimmt, sollen im Folgenden kurz dargestellt, in einen zeitlichen und politisch motivierten Kontext gebracht werden und schließlich der betriebswirtschaftlichen Kritik standhalten. Ein kurzer Ausblick auf die Zukunft, vor allem der Rechnungslegung soll zeigen wie das Transparenz- und Publizitätsgesetz in dem fortwährenden Reformprozess dieser Problemstellung steht. Hier also soll nicht nur die detaillierte Darstellung, sondern auch die Begründung des Gesetzes durch einen fortwährenden Reformprozess auf diesem Gebiet aufgezeigt werden.