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Das von Prof. Dr. Ernst E. Hirsch entworfene "Gesetz über geistige und künstlerische Werke" (FSEK) trat 1952 in der Türkei in Kraft und ist bis heute gültig. Die technologischen Entwicklungen des letzten Vierteljahrhunderts und die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union haben zu Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über geistige und künstlerische Werke geführt. Das Buch stellt die theoretischen und rechtlichen Grundlagen des türkischen Urheberrechts dar, wobei die Bedürfnisse der Praxis nicht außer Acht gelassen werden und die Entscheidungen des türkischen…mehr

Produktbeschreibung
Das von Prof. Dr. Ernst E. Hirsch entworfene "Gesetz über geistige und künstlerische Werke" (FSEK) trat 1952 in der Türkei in Kraft und ist bis heute gültig. Die technologischen Entwicklungen des letzten Vierteljahrhunderts und die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union haben zu Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über geistige und künstlerische Werke geführt. Das Buch stellt die theoretischen und rechtlichen Grundlagen des türkischen Urheberrechts dar, wobei die Bedürfnisse der Praxis nicht außer Acht gelassen werden und die Entscheidungen des türkischen Kassationsgerichtshofes, wo immer möglich, hervorgehoben werden. Insofern richtet sich das Buch an Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Sachverständige und Rechtspraktiker, die Theorie und Praxis miteinander verbinden. Als Anhang ist das Gesetz Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke (Stand: Januar 2023) in deutscher Übersetzung beigefügt. Das Werk berücksichtigt die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung bis Januar 2023.
Autorenporträt
Dr. Savas Bozbel, geb. 1970, machte 1989 sein Abitur am Yedikule/Istanbul Gymnasium, schloss 1993 sein Studium an der Universität Istanbul mit Auszeichnung ab, absolvierte sein LL.M.-Studium im Privatrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und promovierte 2003 an der Universität Regensburg. Von 2003 bis 2006 arbeitete er an der Bandırma/Balıkesir Universität, Fakultät für Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften. Im Jahr 2007 wurde er an die Kadir Has Universität, Juristische Fakultät, Fachbereich Handelsrecht, berufen, wo er bis März 2012 als Assoc. Prof. tätig war. Im Februar 2013 wurde er zum Professor ernannt. Neben dem Gesellschafts- und Handelsrecht hat er Arbeiten zum Immaterialgüterrecht, insbesondere zum Urheber-, Marken- und IT-Recht veröffentlicht, an zahlreichen wissenschaftlichen Tagungen in der Türkei und im Ausland teilgenommen, Vorträge auf Seminaren und Konferenzen gehalten und war als Gutachter und Mitglied des Redaktionsausschusses von Fachzeitschriften tätig. Er war mehr ca. 15 Jahre als Sachverständiger an Gerichten für geistiges Eigentum und Handelsrecht in Istanbul tätig. Seit 2003 ist er Rechtsanwalt in Istanbul und seit 2015 Rechtsberater für türkisches Recht in Nürnberg.