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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 10,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Schwerpunktseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt das übernahmerechtliche Pflichtangebot nach den §§ 35 ff. WpÜG im Kontext der COVID-19-Krise. Im Sog des durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Corona-Crashs sind die Aktienkurse börsennotierter Gesellschaften mit überwältigender Mehrheit dahingeschmolzen. Traditionsunternehmen wie die Deutsche Lufthansa AG verzeichneten…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 10,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Schwerpunktseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt das übernahmerechtliche Pflichtangebot nach den §§ 35 ff. WpÜG im Kontext der COVID-19-Krise. Im Sog des durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Corona-Crashs sind die Aktienkurse börsennotierter Gesellschaften mit überwältigender Mehrheit dahingeschmolzen. Traditionsunternehmen wie die Deutsche Lufthansa AG verzeichneten beispiellose Kursverfälle. Die Bundesregierung befürchtete unterdessen eine steigende Investitionstätigkeit insbesondere außereuropäischer Investoren, die die erheblich verminderte Marktkapitalisierung im Rahmen einer buchstäblichen Schäppchenjagd zum günstigen Beteiligungserwerb ausnutzen könnten. Neben einer Verschärfung der Außenwirtschaftsverordnung begegnete das BMWi den wirtschaftlichen Herausforderungen der COVID-19-Krise auch durch die Etablierung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der pandemiebedingt geschwächten Unternehmen die Möglichkeit einräumt, staatliche Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend unter vereinzelter Berücksichtigung der krisenbedingten Gesetzgebung auf das übernahmerechtliche Pflichtangebot nach den §§ 35 ff. WpÜG eingegangen.

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