Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13,00, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: "In Vielfalt geeint" - so lautet seit dem Jahr 2000 das Motto der Europäischen Union. Allerdings spiegelt sich dies nicht im Europäischen Urheberrecht wieder. So besteht ein unüberschaubares Geflecht von EU-Rechtsnormen, deren divergierende Umsetzung in 27 Mitgliedsstaaten sich heute selbst von Urheberrechtsexperten kaum noch entwirren lässt. Trotzdem wurden bislang noch keine Maßnahmen für ein gemeinschaftsweites Urheberrecht ergriffen. Eine grundlegende Ursache für die Untätigkeit wird in dem Umstand gesehen, dass der EU-Gesetzgeber Bereiche angleichen müsste, die bisher noch nicht harmonisiert worden sind. Insbesondere der nicht harmonisierte Bereich des Urheberpersönlichkeitsrechts gilt seit Jahren als Hindernis auf dem Weg zu einem gemeinschaftlichen Urheberrecht. Die vorliegende Arbeit wird jedoch zeigen, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht kein unüberwindbares Hindernis auf dem Weg zu einem europäischen Urheberrecht darstellt. Vielmehr verkörpert es nur einen Stolperstein, der durch Harmonisierung überwunden werden muss.
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