Magisterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,0, Andrássy Gyula Budapesti Német Nyelvü Egyetem (Verleichende Staats- und Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Vergleichendes Staats- und Verfassungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Selten zog ein steuerrechtlicher Vorlagefall solch großes internationales Interesse auf sich. Insbesondere von den Finanzministern der EU-Staaten war das Urteil bereits im Vorfeld mit sorgenvoller Spannung erwartet worden. Streitgegenstand war die grenzüberschreitende Verlustanrechnung in der Rechtssache Marks & Spencer. Nach dem Urteil der EuGH-Richter, welches im Ergebnis, aber nicht zwingend mit den genauen Schlussanträgen des Generalanwaltes Maduro übereinstimmt, müssen ausländische Verluste der Tochtergesellschaften grundsätzlich nicht bei der in Großbritannien sitzenden inländischen Muttergesellschaft angerechnet werden. Weist das Mutterunternehmen jedoch nach, dass für das Tochterunternehmen im Ausland keine, auch keine zukünftige Verlustverrechnung möglich ist, so muss eine Anrechnung gestattet werden. Nach dem Überblick in Kapitel B über die mitgliedstaatliche Steuerrechtssouveränität, schließt sich ein Systematisierungsversuch der grundfreiheitlichen Prüfung des Generalanwaltes sowie des Gerichtshofs an. Dem Verfahren war unter anderem auch Deutschland beigetreten war, da vergleichbare Regelungen zum „group relief“ im Rahmen der körperschaftsteuerlichen Organschaft existieren und deshalb zu recht Auswirkungen auf das deutsche Rechtssystem befürchtet wurden. Die Konsequenzen dieser Entscheidung auf die Organschaft werden daher in Kapitel E beleuchtet, weitere organschaftliche Lösungsmöglichkeiten werden anschließend dem deutschen Gesetzgeber anhand gegeben. Die Arbeit schließt unter F. mit der Zusammenschau ausgewählter Thesen ab.