Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Mobil sein - ein Wunsch den heutzutage nicht nur wir Individuen verspüren, sondern ein Anliegen das im Zeitalter der Globalisierung auch und insbesondere die Wirtschaftsakteure betrifft. In Europa feiern wir in diesem Jahr "20 Jahre Binnenmarkt" und ein starker Binnenmarkt - so heißt es in der Politik - sei die europäische Antwort auf die Globalisierung. Doch ein vollkommener Binnenmarkt setzt voraus, dass jegliche Mobilitätshemmnisse eliminiert werden. Und obwohl die Verwirklichung des Binnenmarktes als Prinzip im Primärrecht verankert ist, kann noch nicht von einem Idealzustand gesprochen werden. Weil Standortbedingungen und weitere Vorzüge in anderen Mitgliedstaaten der EU oft vielversprechend scheinen, sind Unternehmen immer mehr daran interessiert, sich über die Grenzen hinweg zu situieren. Und die im Primärrecht verankerte Niederlassungsfreiheit gewährt ihnen auch gerade dieses Recht. Allerdings existiert bislang auf Europaebene keine flächendeckende Gesetzgebung. Vielfach führt Rechtsunsicherheit daher zu einer zumindest faktischen Hemmung der Mobilität für Gesellschaften. Der europäische Binnenmarkt ist eben nicht nur eine Wirtschaftsform, sondern auch ein Rechtsbegriff, der nicht automatisch von selbst entsteht. Er ist ein komplexes wirtschaftliches und rechtliches System, dessen Funktionieren oft gegen vielfältige Proteste von Staaten, Unternehmen und Arbeitnehmern durchgesetzt werden muss. (...) Bedeutsame Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wie etwa "Daily Mail", "Centros", "Inspire Art" oder "Cartesio" haben vereinzelt zwar etwas Licht ins Dunkel gebracht, jedoch besteht nach wie vor Verunsicherung und Zurückhaltung auf Seiten der Gesellschaften. Zu dem zentralen, aber seit langem unvollendeten Vorhaben des europäischen Gesellschaftsrechts zählt daher auch das Projekt einer Sitzverlegungsrichtlinie. Mit seinem kürzlich ergangenen VALEUrteil hat sich der EuGH nun wieder mit der europäischen Unternehmermobilität auseinandergesetzt. Gegenstand dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, was sich aus dieser Rechtsprechung für die Sitzverlegungsrichtlinie ergibt. Hierzu möchte ich anhand der Leitentscheidungen des EuGH die bisherigen unternehmerischen Möglichkeiten zu grenzüberschreitenden Umstrukturierungen aufzeigen. Im Anschluss soll das Urteil und dessen neuer Regelungsgehalt untersucht werden, um dann dessen Auswirkungen auf die Sitzverlegungsrichtlinie und deren nötige inhaltliche Ausgestaltung bestimmen zu können.
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