Veranstalter künstlerischer Darbietungen setzen mittels ihrer Organisations- und Finanzierungsleistungen den notwendigen Rahmen für Live-Darbietungen ausübender Künstler. Das Veranstalterleistungsschutzrecht gemäß § 81 UrhG dient der Absicherung dieser regelmäßig erheblichen Investitionen von Veranstaltern vor Ausbeutung durch Dritte, welcher sie heute aufgrund vielfältiger Ton- und Bildaufzeichnungsmöglichkeiten ständig ausgesetzt sind, und ermöglicht ihnen über Eintrittsgelder hinaus wirtschaftlichen Nutzen aus ihren Leistungen zu ziehen. Nina Caroline Glimski untersucht erstmals systematisch das häufig kritisierte Veranstalterleistungsschutzrecht sowie dessen verwertungsgesellschaftliche Wahrnehmung und wirft dabei auch einen vergleichenden Blick auf die österreichische und schweizerische Rechtslage. Sie schließt mit Empfehlungen zur Optimierung des deutschen Schutzrechts in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hannover; 2010 Promotion; derzeit als Rechtsanwältin in einer überörtlichen Sozietät in Hamburg tätig.
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